Rechtliche Hinweise

Schuldnerberatungen dürfen keinen allgemeine Rechtsberatung oder rechtliche Vertretung anbieten.

Die Schuldnerberatung darf euch keine allgemeine rechtliche Beratung geben. Daher sind hier nur allgemeine Grundsätze erwähnt, die im Zusammenhang mit dem Thema Schulden stehen. Für eine individuelle Beratung in Fragen, die nicht direkt mit Schulden zu tun haben, müsst ihr euch an eine Rechtsberatung oder einen Rechtsanwalt wenden.

Die Rechtsberatung ist eine Rechtsdienstleistung, die eine Beratung in rechtlichen Fragen für private oder juristische Personen bietet. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeldliche rechtliche Beratung und Vertretung im Einzelfall dürfen entsprechend dem Rechtsdienstleistungsgesetz im Wesentlichen nur Rechtsanwälte und ähnliche Berufsgruppen vornehmen.

Unsere Beratungsstelle ist eine „als geeignet anerkannte Schuldnerberatungsstelle im Sinne des § 305 Insolvenzordnung“. Die anerkennende Behörde ist die Regierung von Oberbayern. Die Anerkennung erfolgte am 07.12.1998 unter dem AZ: 601.5 InsO.

Alle Münchnerinnen und Münchner, die unter 26 Jahre alt sind und rechtliche Beratung benötigen, können die Rechtsberatung im JIZ nutzen.