Finanzielle Unterstützung / Leistungen

Themenüberblick

Unterhalt

Familienrechtliche Unterhaltsansprüche sind im Gesetz geregelt. Zur Abklärung wende dich an eine Rechtsberatung.


Kindergeld

Auf diesen Seiten der Arbeitsagentur kannst du dir alle Informationen über das Kindergeld anschauen.

Es gibt ein paar Grundsätze die wir zusammengestellt haben. Allerdings sind sie nicht vollständig. Alle weiteren Informationen kannst du auf den nachfolgenden Links sehen.

Wenn du dich in der Ausbildung befindest und über 18 Jahre alt bist, dann kannst du bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld beantragen. Wenn du nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, also keine Ausbildung machst und keinen Job hast, dann kann das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr gezahlt werden, vorausgesetzt du bist wegen der Arbeitssuche im Jobcenter oder in der Bundesagentur für Arbeit gemeldet.

Welche Voraussetzungen es gibt, wie aktuell die Höhe des Kindergeldes ist und wie lange du es erhalten kannst findest du hier.

Hast du deinen Anspruch geprüft und möchtest gleichen einen Antrag auf Kindergeld stellen, dann kannst du dir unter unter diesem Link den Kindergeldantrag herunterladen.

Auszahlung des Kindergeldes
Auf dieser Seite kannst du nachlesen, welche Möglichkeiten du hast, dir das Kindergeld auszahlen zu lassen.


Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wenn du während deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst, kann es sein, dass deine Ausbildungsvergütung vielleicht nicht ausreicht um damit deinen Lebensunterhalt und die Miete zu bestreiten.

In bestimmten Fällen kann dir die Bundesagentur für Arbeit dann weiterhelfen und dich unter gewissen Voraussetzungen mit einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen.

Dazu zählen:

  • Du nimmst an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teil – vielleicht auch, um dich nachträglich auf einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss vorzubereiten. 
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und kannst wegen der Entfernung zum Ausbildungstandort nicht zu Hause wohnen.  
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und bist über 18 Jahre alt. Zudem bist du verheiratet beziehungsweise lebst mit deiner Partnerin oder deinem Partner zusammen. 
  • Du machst eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Du hast mindestens ein Kind und lebst nicht in der Wohnung deiner Eltern.

Mehr Informationen kannst du direkt auf der Infoseite der Bundesagentur für Arbeit erhalten.


Bafög

Das sogenannte Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist für folgende Situationen gedacht:

  • Einen höheren Schulabschluss erreichen
  • Studieren
  • Eine berufliche Ausbildung an einer Schule oder Akademie

Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung findest du alle Informationen über das Bafög.

Die wichtigsten Informationen zum Bafög für Studierende sind in diesem Flyer zusammengestellt.
Die wichtigsten Informationen zum Bafög für Schüler:innen sind in diesem Flyer zusammengestellt.


ALG-I

Die rechtliche Grundlage für das Arbeitslosengeld ist das dritte Buch des Sozialgesetzbuches (§ 137 SGB III).
Arbeitslosengeld I ist eine Lohnersatzleistung der jeweils zuständigen Arbeitsagentur.
Wenn du auf diese Website schaust, dann findest du alle Informationen zum Arbeitslosengeld I.

Hierbei gibt es folgende Themen:

Arbeitslosengeld I

  • Anspruchsvoraussetzung
  • Antrag
  • Arbeitslosmeldung
  • Auszahlung
  • Beschäftigungsende
  • Dauer des Anspruchs
  • Höhe des Anspruchs
  • Internationales
  • Krankheit / Pflege
  • Nebenverdienst
  • Sperrzeit
  • Weitere Rechte und Pflichten

Wenn du Fragen dazu hast, dann kannst du dich an die Bundesagentur für Arbeit wenden.


Bürgergeld (ehemals ALG-II)

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft und ersetzt das Arbeitslosengeld II. Das Bürgergeld soll den Grundbedarf von Leistungsberechtigten decken. Wenn kein Arbeitslosengeld I mehr gezahlt wird, soll es eine vorübergehende Hilfestellung darstellen bis man wieder einen Job oder eine Ausbildung gefunden hat.

Das Jobcenter verlangt dabei bestimmte Bewerbungsbemühungen, die in der Eingliederungsvereinbarung getroffen werden und die man einhalten muss. Sie dienen als Unterstützung, um wieder schnell in den Arbeitsmarkt zu kommen. Dabei können unterschiedliche Methoden helfen. Was du für einen Wiedereinstieg in Arbeit oder Ausbildung brauchst, besprichst du mit deinem Arbeitsvermittler im Jobcenter.


Azubis und Leistungsbezug nach dem SGB-II

Auszubildenden werden nur unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem SGB II bewilligt. Reicht die Ausbildungsvergütung nicht zum Leben, sind erstmal die Eltern unterhaltspflichtig. Außerdem muss immer vorrangig Kindergeld, Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz) oder BAB (Berufsausbildungsförderung) beantragt werden. Wer zum Beispiel kein BAB erhält, weil es sich um eine Zweitausbildung handelt oder die Altersgrenze überschritten wurde, sollte sich dies von der zuständigen Arbeitsagentur bestätigen lassen. Dann kann ein Wohnkostenzuschuss beantragt werden. Weitere Informationen erhältst du bei deinem zuständigen Jobcenter.

Einen guten Überblick über Leistungsberechtigung im SGB-II von Schülern, Studenten und Auszubildenden bietet die ASG Hannover unter Downloads.


Kontakt

089 / 5155 645-0 schuldnerberatung@awo-muenchen.de