Kredit: Allgemeines

Kredit – Was ist das?

Der Begriff Kredit leitet sich aus den lateinischen Wörtern „credere” und „creditum“ ab, was so viel wie glauben und vertrauen bedeutet.

Unter Kredit versteht man die zeitweise Überlassung von Geld oder Sachen (Warenkredit). Der Kreditgeber verleiht dem Kreditnehmer unter bestimmten Bedingungen Geld oder Sachen. Da der Kreditgeber darauf vertraut, dass der Kreditnehmer in der Lage ist, den Kredit wieder zurückzuzahlen bzw. zurückzugeben, nennt man ihn auch Gläubiger. Dem Gläubiger steht der Schuldner gegenüber.

Die Begriffe Darlehen und Kredit werden umgangssprachlich häufig gleich verwendet. Ein Darlehen zeichnet sich in der Regel durch eine lange Laufzeit und einen hohen Geldbetrag aus. Kredite hingegen haben meistens eine kürzere Laufzeit mit geringerem Betrag.

Kreditwürdigkeit = Bonität

Die Kreditwürdigkeit wird auch Bonität genannt. Jedes Kreditinstitut ist verpflichtet, vor einem Kreditvertrag die Kreditwürdigkeit seiner Kunden zu überprüfen. Es wird beurteilt, mit welchem Risiko die Bank rechnen muss, wenn sie Geld verleiht. Von der Einschätzung der Bonität hängt ab, ob überhaupt ein Kredit ausgezahlt werden kann und je nach Einstufung, wie hoch der Zinssatz des Kreditnehmers angesetzt wird. Wer einen Kredit bzw. ein Darlehen bei der Bank aufnimmt, muss hierfür Zinsen bezahlen. Auch bei Privatkrediten, zum Beispiel von Verwandten, Bekannten und Freunden, können Laufzeiten und Zinsen vereinbart werden. Eine gute Bonität führt oft zu einem niedrigen, eine schlechte Bonität leider oft zu einem höheren Zinssatz.

Die Risikoeinschätzung der Banken erfolgt meist durch ein standardisiertes Verfahren, dem sog. Scoring. Bei einer Kreditanfrage wird von der Bank die Kreditwürdigkeit anhand folgender Angaben geprüft:

  • Personendaten des Antragsstellers
  • Beschäftigungsverhältnis
  • Einkommen
  • Haushaltsplan mit Zahlungsverpflichtungen
  • Vermögen
  • Sicherheiten
  • Selbstauskunft
  • Einwilligungserklärung für die SCHUFA

 

Meist überprüfen die Banken vor einer Kreditvergabe die SCHUFA-Auskunft. Die Schutzgemeinschaft der Kreditinstitute – kurz SCHUFA  genannt – ermittelt anhand verschiedener Daten die Bonität. Hier findest du weitere Informationen.

Grüner Kasten: Tipp

Bevor du einen Kredit aufnimmst, prüfe selber deine Bonität anhand deiner Schufa-Selbstauskunft.

Kreditvertrag - Was steht drin?

Der Kreditvertrag ist die rechtliche Grundlage für einen Kredit bzw. ein Darlehen. Dieser enthält die wichtigsten Rahmendaten und dokumentiert die schriftliche Übereinkunft des Kreditgebers und des Kreditnehmers. Durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen kommt ein gültiger Vertrag zustande, der von beiden Vertragspartnern unterschieben werden muss und einzuhalten ist.
Weiterführende Infos zum Vertrag findest du hier.

Wenn es mehr als einen Kreditnehmer gibt, erhält jeder Kreditnehmer eine Ausfertigung des Kreditvertrages. Das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) ist mittlerweile als rechtliche Grundlage für einen Kreditvertrag nicht mehr wirksam. Es wurde im Jahr 2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert. Grundsätzlich gelten für den Verbraucherdarlehensvertrag die allgemeinen Vorschriften über den Darlehensvertrag (§§ 488 bis 490 BGB). Die Normen der §§ 491 bis 505 BGB gelten für das Verbraucherdarlehen, das heißt: für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer.  

Zu den wichtigsten Inhalten eines Kreditvertrages gehören:

  • Namen des Kreditgebers und Kreditnehmers
  • Datum des Vertragsabschlusses
  • Höhe des Kreditbetrag und Auszahlungszeitpunkt
  • Zinssatz
  • Laufzeit
  • Höhe der Kreditrate
  • Sicherheiten des Kreditnehmers
  • Kündigungsrecht  


Als Anlage zum Ratenkreditvertrag erhält der Kreditnehmer in der Regel einen Zins- und Tilgungsplan, in dem detailliert die einzelnen Ratenzahlungen aufgeführt sind sowie der kontinuierliche Abbau der Kreditschuld aufgelistet ist. Tilgungsplan.

Grüner Kasten: Tipp

Vergleiche vor Abschluss eines Kreditvertrages sorgfältig die Kreditkonditionen verschiedener Kreditinstitute. Benutze dafür nur schriftliche Informationen, prüfe am besten die Vertragsunterlagen in aller Ruhe zuhause.
Verlass dich nicht auf mündliche Aussagen!

Widerrufsrecht

Jeder Kreditvertrag für private Zwecke muss Hinweise zum Widerrufsrecht enthalten: Bei einem Verbraucherkredit hat jeder Kreditnehmer das Recht, innerhalb von zwei Wochen die Abschlusserklärung zu widerrufen. Wenn das Geld schon ausbezahlt wurde, muss dieses binnen 30 Tagen zurücküberwiesen werden. Für den Zeitraum, in dem das Geld auf deinem Konto war, kann das Kreditinstitut Zinsen verlangen.

Zu beachten ist, dass kein Widerrufsrecht bei folgenden Finanzierungen besteht:

  • Null-Prozent-Finanzierung
  • Weniger als 200 €
  • Krediten gegen Pfand
  • kurzfristigen Verträgen von maximal drei Monaten
  • günstige Arbeitgeber-Darlehen: bei niedrigeren effektiven Jahreszinsen als marktüblich
  • günstige Förderdarlehen mit niedrigeren effektiven Jahreszinsen als marktüblich, wie Ausbildungskredit oder Wohnbauförderung

Kreditbetrag, Zinsen, Laufzeit, Tilgung…

Bevor man einen Kreditvertrag unterschreibt, sollte man die einzelnen Bestandteile kennen:

Höhe des Kreditbetrags

Man unterscheidet zwischen Netto- und Bruttokredit. Der Nettobetrag ist der Betrag, den man als Darlehen zur Verfügung gestellt bekommt. Der Bruttobetrag setzt sich aus dem Nettobetrag plus Zinsen, Gebühren und weiteren Kosten zusammen. Dafür, dass dir die Bank ein Jahr lang 5.000 € zur Verfügung stellt, musst du zusätzlich Zinsen bezahlen.

Zinssatz

Beim Zinssatz unterscheidet man den Nominalzins und den Effektivzins. Der Nominal- oder auch Sollzins gibt die Höhe der reinen Verzinsung eines Kredits pro Jahr an und dient der Berechnung der Zinsrate. Der Effektivzins setzt sich zusammen aus dem Nominalzins und allen anderen Kreditkosten, wie Gebühren und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge.

Laufzeit und Monatsrate

Die vereinbarte Laufzeit gibt an, bis wann der Kredit zurück bezahlt sein muss.
Die Monatsrate enthält sowohl die Rückzahlung des Kreditbetrages als auch die Zinsen.

Je kürzer die Laufzeit, umso höher die Monatsrate, aber umso niedriger die Gesamtbelastung.


Beispiele:

Kreditlaufzeit12 Monate36 Monate
Kredithöhe5.000,00 €5.000,00 €
effektiver Jahreszins6,5 %6,5 %
monatliche Kreditrate431,05 €152,82 €
Zinsaufwand während der Laufzeit172,65 €501,60 €
Gesamtzahlung in 12 Monaten5.172,65 €5.501,60 €


In unserem Beispiel kostet Dich der Kredit mit einer Laufzeit von 36 Monaten im Vergleich zu dem Kredit mit einer Laufzeit von 12 Monaten 328,95 € mehr.

Fazit: Je länger die Laufzeit, umso niedriger die Monatsrate. Niedrige Monatsraten verführen zu einem Kreditabschluss mit längeren Laufzeiten. Aber: Je länger man sich Geld leiht, umso mehr Zinsen muss man zahlen, auch wenn die Zinsen niedrig sind. Denn die Vereinbarung einer längeren Laufzeit mit niedrigeren Monatsraten ist mit einer höheren Gesamtbelastung verbunden.

Bevor du einen Kreditvertrag abschließt, solltest du einen Haushaltsplan machen. Kalkuliere genau, ob du dir die monatliche Rate über die gesamte Laufzeit auch tatsächlich leisten kannst.

Tilgung

Unter Tilgung versteht man die Rückzahlung des reinen Kreditbetrags (Netto-Kredit) ohne Zinsen. Die Tilgung ist in den monatlichen Raten enthalten, wenn nicht mit dem Kreditinstitut eine Tilgungsaussetzung vereinbart ist. Zinsen sind die Gebühr für das geliehene Geld.

Jeder Kreditvertrag enthält als Anlage auch einen Tilgungsplan.

Möglichkeit der Sondertilgung
Zusätzlich zu den monatlichen Raten kann durch Einzahlungen der Kredit reduziert werden. Die Möglichkeit zur kostenlosen Sondertilgung muss in der Regel VOR Vertragsabschluss mit der Bank vereinbart werden, ansonsten kann die Bank einen Zinsaufschlag fordern.

Lohnabtretung/Sicherheitsleistung

Vor Abschluss eines Kreditvertrages prüft die Bank die Sicherheiten des Kreditnehmers.

Je höher die Sicherheiten, umso besser die Bonität und damit umso niedriger der Zinssatz!

In den meisten Verbraucherkreditverträgen ist als Sicherheit für die Bank eine Lohn- und Gehaltsabtretung enthalten. Das bedeutet: Wenn der Kreditnehmer mit seinen Raten in Rückstand gerät, kann die Bank beim Arbeitgeber des Kreditnehmers die Abtretung offen legen. Dann muss der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag an die Bank abtreten, das heißt überweisen.  Die Höhe der pfändbaren Beträge orientiert sich an der Pfändungstabelle.

Als weitere Sicherheitsleistungen können herangezogen werden: die Verpfändung von Sparguthaben, Lebensversicherungen oder Wertpapiere,  Grundschuldeintragungen bei Immobilienbesitz oder Eigentumsvorbehalte bei Anschaffungen oder Sicherungsübereignungen bei der Finanzierung eines KFZ. Das Fahrzeug gehört solange der Bank, bis der Kredit ausgeglichen ist.
Bei niedriger Bonität fragen viele Kreditinstitute zur Absicherung nach einem 2. Kreditnehmer. Unter Umständen könnten dann günstigere Konditionen eingeräumt werden.

Orangener Kasten: Vorsicht!

Keine gemeinsamen Ratenkreditverträge abschließen! Bei einer Trennung haftest du weiterhin, und zwar gesamtschuldnerisch für den ganzen Kreditbetrag. Besser ist es, wenn jeder seinen eigenen Kredit abschließt. Einer finanziert zum Beispiel die Couch, der anderen den Schrank. Lasse dich nicht überreden!

Eine weitere Sicherungsvariante ist die Bürgschaft. Ein Bürge muss einspringen, wenn der Kredit vom Kreditnehmer nicht mehr bedient wird. Es heißt nicht umsonst: Wer bürgt, wird gewürgt!

Restschuld- bzw. Kreditausfallversicherung

Als weitere Absicherung der regelmäßigen Ratenzahlung dient eine sogenannte Restschuld- oder Kreditausfallversicherung. Diese kann einspringen für Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Krankheit bis hin zum Todesfall. Oftmals bieten Kreditinstitute diese mit Abschluss des Kreditvertrages mit an. Da diese Versicherung sehr teuer ist und unter Umständen für den Kreditnehmer nicht von Vorteil ist, sollte diese nur im Ausnahmefall mit abgeschlossen werden.

Kündigung des Kreditvertrages

Normalerweise endet das Kreditverhältnis mit der Rückzahlung der gesamten vereinbarten Kreditsumme.
Allerdings haben Banken in bestimmten Fällen das Recht (geregelt in § 490, § 498 BGB) ein Kreditverhältnis vorzeitig zu beenden.

Kündigung bei Zahlungsverzug:
Wenn zwei aufeinander folgende Monatsraten ganz oder teilweise nicht gezahlt werden können und mit mindestens 10 % der Kreditsumme bei einer Laufzeit von unter drei Jahren bzw. 5 % bei einer Laufzeit über drei Jahren Zahlungsverzug besteht.
Der Kreditgeber, die Bank, muss dem Kreditnehmer eine mindestens zweiwöchige Frist zur Zahlung des offenen Betrags mit dem Hinweis auf Kündigung und Restschuldforderung geben.
Der Kreditnehmer soll von der Bank die Möglichkeit bekommen, in einem persönlichen Gespräch verschiedene Möglichkeiten einer einvernehmlichen Regelung durchzusprechen.

Fristlose Kündigungsgründe können sein:

  • Der Kreditnehmer hat bei der Bank vor Kreditabschluss falsche Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gemacht.
  • Die Vermögensverhältnisse verschlechtern sich wesentlich oder drohen sich zu verschlechtern.
  • Die Pflicht des Kreditnehmers zur Bereitstellung und Verstärken von Sicherheiten wird nicht erfüllt.
  • Bei Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Restschuld nach Kündigung

Mit dem Tag der Kündigung wird die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig. Die Bank kann jetzt nicht mehr den vereinbarten Zinssatz geltend machen, sondern der geschuldete Betrag ist dann nur noch mit 5 % über dem Basiszins zu verzinsen.

Grüner Kasten: Tipp

Wenn dir eine Kündigung deines Kredits droht, weil du die Rate nicht zahlen kannst, setze dich mit der Bank in Verbindung, um nach einer Lösung zu suchen.
Oder wende dich an eine Schuldnerberatung in deiner Nähe.

Regelmäßig kontrollieren!

Lockangebote zur Kreditaufnahme werben häufig mit einem niedrigen Zinssatz. Den bekommen  aber nur solche Kreditnehmer,  die eine sehr gute Bonität erfüllen.

Schriftlicher Widerruf

Ein Widerruf muss schriftlich erklärt werden, am besten per Einschreiben. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Richtig vergleichen

Wenn du die Kreditangebote von verschiedenen Banken vergleichen möchtest, musst du dich am Effektivzins orientieren.

Vorsicht Falle!

Als 2. Kreditnehmer oder als Bürge, musst du für schlimmstenfalls den gesamten Kreditvertrag aufkommen, wie der 1. Kreditnehmer!

Wartezeit beachten

Wichtig ist die Frage nach Wartezeiten, also ab wann die Versicherung greift!

Wichtig bei Kündigung

Du kannst deinen Kreditvertrag nur kündigen, wenn du spätestens zwei Wochen nach der Kündigung den geschuldeten Restbetrag zurückgezahlt hast.