Forderungen

Wenn die Forderung ...

  • nicht gerechtfertigt ist und es ist noch kein Mahnbescheid vom Amtsgericht da, dann solltest du gegen die Forderung, die gegenüber dir geltend gemacht wird, Widerspruch einlegen. Schaue hierzu bei Musterbrief Widerspruch gegen eine ungerechtfertigte Forderung.

  • nicht gerechtfertigt ist, aber ein Mahnbescheid vom Amtsgericht gekommen ist und du sicher bist, dass die Forderung zu unrecht erhoben wird und das eventuell von einem Anwalt geprüft (Rechtsberatung im Jugendinformationszentrum) wurde, dann kannst du gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen.
    Hierzu musst du das Widerspruchsschreiben, das am Mahnbescheid angehängt ist, ausfüllen und zurücksenden. Mache dir eine Kopie von dem Widerspruch und beachte unbedingt die Fristen.

  • schon tituliert ist, das heißt, ein Vollstreckungsbescheid vorliegt und die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ist es aufwändiger, sich gegen eine unberechtigte Forderung zu wehren.
    Am besten du suchst dir in diesen Fall rechtliche Hilfe.