Erzwingungshaft
Gerichtlich angeordnete Haft, um Handlungen, z.B. Abgabe der Vermögensauskunft oder Zahlungen z.B. von Geldbußen zu erzwingen.
Gerichtlich angeordnete Haft, um Handlungen, z.B. Abgabe der Vermögensauskunft oder Zahlungen z.B. von Geldbußen zu erzwingen.