Schufa und Schuldnerverzeichnis
Du hast Briefe ungeöffnet weggeworfen?
Du bist Dir nicht sicher, wem du Geld schuldest?
Oder ob in deinem Schuldenordner alle Gläubiger sind?
Dann ist es nötig, dass du versuchst, dich an die Namen der Firmen zu erinnern, mit denen Du Verträge abgeschlossen hast. Durchsuche Dein Zimmer nach Mahnungen und ungeöffneter Post.
Du hast die Möglichkeit eine Selbstauskunft bei der SCHUFA zu beantragen.
Dafür nutzt Du das Antragsformular für die Selbstauskunft bei der SCHUFA.
Erklärung Schufa
SCHUFA steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung: Die SCHUFA ist ein privates Unternehmen, das Daten über Privatpersonen speichert. Die Daten erhält sie von ihren Vertragspartnern, die sowohl Daten eintragen als auch abfragen können. Die SCHUFA ist die bekannteste Auskunftei: Es gibt beispielsweise noch Bürgel, Creditreform oder infoscore.
Positive und negative Einträge
Die Daten können positiv oder negativ sein. Ein positiver Eintrag in der SCHUFA bedeutet, dass du deine Verträge eingehalten hast, dich an die Vertragsbedingungen gehalten hast und der Vertrag nicht gekündigt wurde. Eine Eintragung wird dann negativ, wenn ein Vertrag gekündigt wurde bzw. die Vertragsbedingungen nicht ordnungsgemäß eingehalten wurden.
Vertragspartner der SCHUFA sind zum Beispiel: Banken, Bausparkassen, Versicherungen, Telefon- und Handyanbieter, Versicherungen, Versandhändler, Leasingfirmen, Inkasso-Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften.
Die Vertragspartner geben Daten zum Zahlungsverhalten ihrer Kunden an die SCHUFA weiter und prüfen vor Vertragsschluss, ob negative Eintragungen vorliegen. Dies geht nur mit Einwilligung des Kunden.
Schuldeneinträge sind negative Einträge, wie z.B. Vertragskündigung aufgrund Nichtzahlung, Vollstreckungsbescheid, Abgabe der Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung).
Beispiel:
Du möchtest ein Girokonto eröffnen. Zuvor musst Du der Bank eine SCHUFA -Klausel unterschreiben, damit diese eine SCHUFA -Auskunft einholen darf. Anhand dieser Information prüft die Bank, ob Du als zukünftiger Kunde vertrauenswürdig bist. Nach Abschluss des Girokontos meldet die Bank deine neue Kontoverbindung der SCHUFA .
Auch immer mehr Wohnungsvermieter möchten in die SCHUFA schauen, um zu sehen, ob Schuldeneinträge vorhanden sind.
Welche Daten speichert die SCHUFA?
Die SCHUFA speichert personenbezogene Daten:
Name, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, frühere Anschriften.
Außerdem erhält die SCHUFA von ihren Vertragspartnern Informationen über:
Bankkonten, Kreditkarten, Darlehensverträge, Mobilfunkkonten oder Ratenzahlungsgeschäfte.
Gespeichert werden auch Daten über die Schuldensituation:
Vertragskündigung aufgrund Nichtzahlung und aktueller Forderungsstand, Vollstreckungsbescheid, Abgabe der Vermögensauskunft, Haftbefehl aufgrund Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Insolvenzverfahren. Es erfolgt ein regelmäßiger Abgleich mit dem Schuldnerverzeichnis.
Die SCHUFA hat keine Informationen über:
Vermögen, Einkommen, Beruf, Ehegatten, Nationalität.
Welche Daten sind über MICH gespeichert?
Jeder Interessierte kann seine eingetragenen Daten einmal im Jahr kostenlos bei der SCHUFA abfragen. Hier findest Du das Antragsformular.
Du benötigst nur die "Datenübersicht nach §34 BDSG", andere Auskünfte sind kostenpflichtig.
Die Daten aus der Selbstauskunft werden deinen möglichen Vertragspartnern nur zum Teil bekannt gegeben. Es wird z.B. nicht der Name deiner kontoführenden Bank oder deiner anderen Vertragspartner weiter gegeben. Hier findest Du mehr Infos zur Schufa-Auskunft.
Selbstauskunft
Prüfe einmal im Jahr deine SCHUFA -Einträge per kostenloser Selbstauskunft.
Fristen für die Löschung
(Negative) Einträge über deine Schulden werden grundsätzlich taggenau nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung gelöscht.
Beispiele:
Ich konnte meinen Dispo (€ 500,-) nicht zurückzahlen. Die Bank hat mir mein Konto gekündigt. Die Kontokündigung und die Schulden von € 500,- hat die Bank der SCHUFA gemeldet.
Am 15.07.19 habe ich meine Schulden abgezahlt. Die Bank meldet den Ausgleich der SCHUFA . Der Schufaeintrag wird so beginnend ab dem 15.07.19 plus 3 Jahre -> Also am 15.07.22 gelöscht.
Ob Löschungen in der SCHUFA tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt wurden, kannst du einmal im Jahr per kostenloser Selbstauskunft überprüfen.
Was ist das Schuldnerverzeichnis?
Das Schuldnerverzeichnis wird beim zuständigen Vollstreckungsgericht geführt. Alle Personen, die die Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) abgegeben haben oder gegen die ein Haftbefehl erlassen worden ist, weil sie nicht freiwillig zur Abgabe der Vermögensauskunft erschienen sind, stehen im Schuldnerverzeichnis.
Seit dem 01.01.2013 gibt es im Internet das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder.
Dort werden die bundesweiten Daten aus den Schuldnerverzeichnissen zum kostenpflichtigen Abruf für berechtigte Gläubiger bereitgestellt. Für bestimmte Stellen werden zusätzlich die Vermögensauskünfte der Schuldner zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Auch hier kann jeder Bürger online eine Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis über seine Daten (ab 2013) abfragen.
Löschen der Einträge
Die Einträge im Schuldnerverzeichnis werden meist drei Jahre nach der Rückzahlung gelöscht. Bei Rückzahlung auf Antrag auch früher.