Geldstrafe
Eine Geldstrafe ist die im Erwachsenenstrafrecht vor der Haftstrafe wichtigste Kriminalstrafe. Sie wird nach Tagessätzen (5–360) durch Urteil oder Strafbefehl verhängt. Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen zum Urteilszeitpunkt. Wenn das Urteil mehr als 90 Tagessätze enthält, wird es eine Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis eingetragen.