Insolvenzverfahren

Der Schuldner muss den Antrag auf Eröffnung des  Insolvenzverfahrens beim  Insolvenzgericht schriftlich stellen und dafür den amtlichen Vordruck verwenden. Es gibt zwei Arten: den Regelinsolvenzantrag und den Verbraucherinsolvenzantrag. Beantragt ein Gläubiger die Eröffnung des Verfahrens (geschieht eher bei beruflich Selbständigen), so ist dem Schuldner vor der Entscheidung über die Insolvenzeröffnung Gelegenheit zu geben, ebenfalls einen Antrag zu stellen.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist Restschuldbefreiung nach spätestens sechs Jahren.

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