Mahnbescheid

Der Mahnbescheid ist der Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Gläubiger beantragt beim zentralen Mahngericht den Mahnbescheid unter Angabe der gesamten Forderung, geteilt in Zinsen, Kosten und Hauptforderung. Das geschieht ohne Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Der Schuldner hat jetzt die Möglichkeit, die Forderung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch beim Gericht einzulegen, entweder gegen die gesamte Forderung oder gegen Teile der Forderung. Zu prüfen wäre beispielsweise, ob gegen geltend gemachte Inkasso-Kosten oder Höhe der Zinsen Widerspruch eingelegt werden soll.
Wird kein Widerspruch eingelegt, erfolgt im nächsten Schritt der Vollstreckungsbescheid.

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