Mietaufhebungsvereinbarung

Als Mietaufhebung bezeichnet man eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin enden soll. Wie jeder Vertrag kommt auch der Mietaufhebungsvertrag durch Angebot und Annahme zustande. Hier besteht der wesentliche Unterschied zur Kündigung, die auch zur Beendigung des Mietverhältnisses führt. Ein Angebot auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags muss ausdrücklich angenommen werden. Ein Mietaufhebungsvertrag sollte immer schriftlich abgeschlossen werden. Wesentlicher und einzig notwendiger Bestandteil ist die Angabe des Beendigungszeitpunktes.

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