Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Gerichtlicher Beschluss eines Vollstreckungsgerichts oder einer staatlichen Behörde, durch den eine Forderung bzw. ein anderes Recht zugunsten des Gläubigers beansprucht und gepfändet wird. Der Beschluss ist dem Drittschuldner zuzustellen und nach Zustellung beim Gläubiger auch dem Schuldner in Kopie mitzuteilen.

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