Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist die letzte Stufe des Verbraucherinsolvenzverfahrens. Das Insolvenzgericht erteilt die Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner in der Wohlverhaltensphase seinen Obliegenheiten nachgekommen ist. Restschuldbefreiung gilt gegenüber allen Insolvenzgläubigern, mit Ausnahme von Deliktsgläubigern und Geldstrafen, Geldbußen, Geldauflagen und Zwangsgeldern.

Hier gehts zum Glossar


Kontakt

089 / 5155 645-0 schuldnerberatung@awo-muenchen.de