Urteil
Im gerichtlichen Verfahren ist ein Urteil die Entscheidung über den Streitgegenstand, die das Gericht zumeist auf Grund einer mündlichen Verhandlung erlässt.
In der Strafgerichtsbarkeit ist die mündliche Verhandlung aufgrund des Mündlichkeitsgrundsatzes grundsätzlich erforderlich. Einzige Ausnahme bildet der Strafbefehl, der als rechtskräftiges Urteil gilt, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch eingelegt wird. Urteile werden, wenn sie nicht mehr durch Rechtsmittel angegriffen werden können, rechtskräftig.