Vergleichsvereinbarung

Als Vergleichsvereinbarung bezeichnet man eine vertragliche Vereinbarung, durch die ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis durch beiderseitiges Nachgeben beseitigt wird (§ 779 BGB). So kann eine Ratenvereinbarung das Ergebnis eines Vergleichs sein.

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