Zinsen

Die finanzielle Gegenleistung für die befristete Überlassung von Kapital.  Sie wird ausgedrückt in Bruchteilen des Kapitals bezogen auf eine bestimmte Dauer der Überlassung. Der gesetzliche Zinssatz beträgt 4% pro Jahr (§ 246 BGB) und gilt für Überlassungen, bei den kein ausdrücklich anderer Zinssatz vereinbart wird.

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