Zinsen
Die finanzielle Gegenleistung für die befristete Überlassung von Kapital. Sie wird ausgedrückt in Bruchteilen des Kapitals bezogen auf eine bestimmte Dauer der Überlassung. Der gesetzliche Zinssatz beträgt 4% pro Jahr (§ 246 BGB) und gilt für Überlassungen, bei den kein ausdrücklich anderer Zinssatz vereinbart wird.