Zwangsvollstreckung
Im Zivilrecht gibt es das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner, wenn ein vollstreckbar Titel vorliegt.
Nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) wird sie meist durchgeführt durch den Gerichtsvollzieher (Sachpfändung) oder durch das Vollstreckungsgericht (Lohnpfändung, Kontopfändung).